Ihr KFZ-Sachverständiger in Nordsachsen

Unfall? Wie geht es jetzt weiter?

In dieser unerwarteten Situation lassen Sie uns die Kontrolle übernehmen. Von den ersten Schritten bis zur abschließenden Abwicklung sind wir an Ihrer Seite, um Ihnen eine klare Richtung zu geben und den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Unfall - Anruf

Eindeutig keine Schuld
unabhängigen Gutachter anrufen
die wichtigsten Fragen klären

Gutachten

Professionelle Schadensaufnahme vor Ort
100 % unabhängiges Gutachten
Rechte des Geschädigten im Blick

Abwicklung mit gegnerischen Versicherung

Wir kümmern uns um Alles.
Gutachter rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie kostenlos

Gerechte und faire Behandlung!

Bekommen was mir zusteht

Gerechte u. Faire Behandlung
Alle Rechte im Überblick
Reparatur oder Auszahlung

Meine Leistungen:

Willkommen! Ich freue mich, Ihnen meine umfassenden Dienstleistungen als KFZ-Sachverständiger anzubieten. Mit jahrelanger Erfahrung und Expertise stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung in verschiedenen Schlüsselbereichen erhalten.

Unfallgutachten:

Sind Sie Geschädigter nach einem *Verkehrsunfall? Zur Schadenabwicklung benötigen Sie für die Versicherung des Unfallverursachers ein Gutachten. Dieses erstellen wir für Sie kostenlos.

*Haftpflichtschaden, Schuldfrage geklärt

Gebrauchtwagencheck:

Professionelle Gebrauchtwagenprüfung. Um den Zustand eines gebrauchten Fahrzeugs, Motorrad etc. besser beurteilen zu können und Sie vor eventuellen Fehlkäufen zu bewahren, würden wir Sie beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs gerne unterstützen.

Kurzgutachten:

Im Falle eines geringeren Unfallschadens, welcher unter Bagatellschaden eingestuft wird, sind wir gerne bereit für Sie ein Kurzgutachten zu erstellen.

Wertgutachten:

Um den Wert des Fahrzeugs festzustellen und belegen zu können. (z.B. bei Versicherungen, als Vorlage beim Finanzamt, Ermittlung des Verkaufspreises etc.)

Technisches Gutachten

Dient zur Beweissicherung an defekten Baugruppen und Bauteilen. Hierzu wird der Schadenumfang, die Schadenursache ermittelt und dokumentiert. Somit können die erforderlichen Reparaturmaßnahmen, die zu erwartenden Kosten oder der
Wiederbeschaffungswert bestimmt werden.

Fachkundige Gutachten für Ihre Bedürfnisse:

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Kurzgutachten
  • Technisches Gutachten
  • Restwertermittlung
  • Fuhrparkbewertung
  • Rechnungsprüfung
  • u.v.m.

Fiktive Abrechnung

D.h. bei einem Haftpflichtschadenfall wird die Schadensumme von der gegnerischen Versicherung direkt ausgezahlt.

Beweissicherung

Ein Gutachten dient durch seinen Inhalt, wie der Aufnahme von Detailfotos, als Beweismittel.

Merkantile Wertminderung

Der Wert des Fahrzeuges wird durch einen Unfall gemindert, welcher durch die gegnerische Versicherung ausgeglichen wird.

Service

Das Sachverständigenbüro kümmert sich
um den kompletten Verlauf bis zum Erhalt
der Auszahlung (fiktive Auszahlung) oder
der Reparatur des Fahrzeuges (konkrete
Abrechnung).

Reparaturdauer

Unter Berücksichtigung von verfügbarem Personal der Werkstatt und der Lieferzeiten wird dieser Wert im Gutachten angegeben.

Nutzungsausfall

Sobald sich das Fahrzeug zur Reparatur befindet und Sie es nicht
nutzen können, steht Ihnen ggf. ein Nutzungsausfall zu.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall im Haftpflichtschadenbereich stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Fiktive Abrechnung:

Es besteht die Möglichkeit sich die im Gutachten ermittelten Kosten von der gegnerischen Versicherung direkt auszahlen zu lassen.

Konkrete Abrechnung:

In diesem Fall wird das Fahrzeug vom Unfallgeschädigten nach Gutachten instand gesetzt. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Neutraler, unabhängiger Kfz- Sachverständiger Ihrer Wahl:

Dieser vertritt nicht die Interessen der
zahlenden Versicherung, sondern handelt
neutral und unparteiisch. Dies dient dem
Geschädigten als Hilfe, um zu bekommen
was Diesem zusteht.

Kostenpauschale:

Aufgrund des durch einen Unfall
entstandenen Mehraufwandes wie
Telefonkosten, ggf. Postverkehr und diverse
Fahrtkosten, steht dem Unfallgeschädigten
eine Kostenpauschale zu.

Nutzungsausfall:

Für die Zeit der Reparatur steht dem Unfallgeschädigten eine Entschädigung im Bereich der Fahrzeugklasse bzw. ein
Mietwagen zu.

Nutzungsausfallentschädigung (gewerblich):

Übernahme der Kosten für den entstanden
Ausfall.

Merkantile/technische Wertminderung:

Dem Unfallgeschädigten steht durch den
entstandenen Wertverlust des Unfallwagens
und damit bei Verkauf die benachteiligte
Positionierung am Markt, eine
Entschädigung zu.

Rechtsanwalt:

Sollte rechtlicher Beistand benötigt werden, steht dem Unfallgeschädigten ein Rechtsanwalt seiner Wahl zu. Diese Kosten
werden ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners übernommen.

Schmerzensgeld

Bei Personenschaden, welcher ärztlich
bestätigt wurde (Attest), werden ggf.
Erstattungen getätigt.

Kontakt

Kontaktieren sie mich gerne per Telefon:

0176 843 007 98

034207/406989

info@kfz-gutachten-bolz.de

Kfz – Sachverständigenbüro

Sebastian Bolz
Leipziger Str. 12b
04509 Zwochau